Aktuelles zu Corona


Aufnahme in den Mailvertreiler des Pfarramtes

In diesen herausfordernden Zeiten ist auch viel Flexibilität gefordert. Hygiene- und Schutzmaßnahmen werden dem Pandemieverlauf teils in kürzeren Abständen angepasst. Das erfordert auch für uns als Kirchengemeinde immer wieder neue Anpassungen, um den staatlichen Vorgaben Genüge zu tun. So haben sich die Gottesdienstzeiten am Sonntag geändert, aber auch inhaltlich darf in einem Gottesdienst mit Maskenpflicht gesungen werden, im anderen aber nicht, da in diesem Gottesdienst der Mund-Nase-Schutz getragen werden kann.

Wer gern aktuell über alles in der Gemeinde auf dem Laufenden gehalten werden möchte, kann gern in den Mailverteiler des Pfarramtes aufgenommen werden. Senden Sie bitte eine Mail an die folgende Adresse: pfarrer@lutherisch.de



>>> 23.05.2022  -  Änderungen ab dem 12. Juni 2022

Die Corona-Krise beschäftigt uns weiter, auch wenn der Krieg in der Ukraine beim Verfassen dieser Zeilen das mediale Interesse bestimmt. Lockerungen bzw. Aufhebungen von Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie sind auch bei uns zügig umgesetzt worden. Während der vergangenen Wochen hat es zwei anonyme Umfragen unter den Teilnehmern des 2. Gottesdienstes gegeben. Jeweils mehrheitlich sind die Gottesdienste nicht aus Infektionsschutzgründen, sondern aus anderen Gründen, wie beispielsweise Angebot des Kindergottesdienstes oder später Gottesdienst, besucht worden. Der Kirchenvorstand hat auf seiner Sitzung am 23. Mai einstimmig beschlossen, dass wir ab Sonntag, 12. Juni, zurück zu den alten Uhrzeiten kehren. Dies bedeutet, dass ab dem Sonntag, den 12. Juni, um 09.30 Uhr mit einer Beichtandacht begonnen wird und um 10.00 Uhr der Abendmahlsgottesdienst beginnt. Kindergottesdienst wird angeboten werden. An diesem Sonntag soll auch unser neu gewählter Kirchenvorsteher Manfred Wisniewski gottesdienstlich in sein Amt eingeführt werden.

Auch wenn wir zu den uns bekannten Gottesdienstzeiten aus vorpandemischer Zeit zurückkehren, gibt es Gemeindeglieder, die weiterhin ein Bedürfnis nach Infektionsschutz haben. Darum ist bitte die Empore, rechts und links der Orgel, für diejenigen reserviert, die weiterhin mit Maske und Abstand einen Gottesdienst besuchen möchten. Ansonsten besteht in der gesamten Kirche freie Platzwahl. Eine Anmeldung zum Gottesdienst ist nicht länger erforderlich. Ganz herzlich sei Hannelore T. gedankt, die über zwei Jahre zu jedem Gottesdienst Anmeldungen entgegen genommen und eine Sitzplatzvergabe in der Kirche erstellt hat. Dies war nicht nur zeitlich ein großer Aufwand, sondern auch anderweitig belastend. Dafür dankt der Kirchenvorstand ganz herzlich. Im Gottesdienst selbst kann die Maske freiwillig weiterhin getragen werden. Darüber hinaus wird zunächst bei der Abendmahlsausteilung an den ersten Tischen die Intinctio angeboten. Diejenigen, welche die Kelchkommunion wünschen, kommen dann zum Empfang des Sakraments nach vorne, wenn der Pfarrer den Kelch in Richtung der Gemeinde gezeigt hat.

Kurz zusammengefasst gilt die Gottesdienste ab 12. Juni – dem Hochfest der Heiligen Dreieinigkeit:

09.30 Uhr Beichtandacht mit Handauflegung
10.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst mit Kindergottesdienst

- Empore rechts und links der Orgel sind für diejenigen bestimmt, die weiterhin Wert auf Infektionsschutz mit Abstand und Maske legen.
- Ansonsten gilt freie Platzwahl in der Kirche.
- Es gibt kein Abstandsgebot.
- Eine Anmelde- und Sitzplatzvergabesystem entfällt.
- Keine Maskenpflicht.
- Die Kelchkommunion wird praktiziert, die Intinctio wird mittels des Ziboriums an den ersten Abendmahlstischen angeboten. Wer die Intinctio wünscht, bekommt aus dem Ziborium Christi Leib und Blut ausgeteilt. Zuerst treten diejenigen vor, welche die Intinctio wünschen, sodann diejenigen, welche die Kelchkommunion wünschen. Zum Zeichen dafür, dass der Kelch ausgeteilt wird, hebt der Pfarrer in Richtung Gemeinde den Kelch. Behalten Sie bitte solange Platz, bis alle, welche die Intinctio wünschen, diese Möglichkeit auch tatsächlich nutzen konnten.
- Das heilige Abendmahl wird tischweise ausgeteilt. Nach jedem Tisch erfolgen die Entlassungsworte.
- Es wird gesungen.
- Die Flügeltür zwischen Kirche und Kirchvorraum bleibt geöffnet. Wer sich in den Kirchvorraum setzen möchte, kann dies tun und dort den Gottesdienst mitfeiern.
- Die Lüftung wird reduziert auf max. Stufe 2 gestellt und während der Predigt ausgeschaltet, anschließend wieder eingeschaltet.

Gleichfalls hat der Kirchenvorstand beschlossen, dass die Kollektenbüchse für Sammlungen an die Lutherische Kirchenmission – Kollektenbüchse am Ausgang rechts – umgewidmet wird. Anstelle der Unterstützung der Lutherischen Kirchenmission wird dort nun für die Arbeit von Pfarrer Dr. Martens in der Dreieinigkeits-Gemeinde Berlin-Steglitz gesammelt werden. Der „schwarze Kollektenständer“, in dem bislang für Steglitz gesammelt wurde, wird aussortiert. Die Lutherische Kirchenmission soll jährlich durch mehrere zweckgebundene Kollekten unterstützt werden.

Die Gemeindeveranstaltungen finden wieder wie in vorpandemischen Zeiten statt. Hier wird um gegenseitiges Verständnis für die Bedürfnisse des anderen geworben und um einen von Nächstenliebe getragenes Miteinander gebeten.



30.03.2022


Liebe Gemeindeglieder und Freunde unserer Mariengemeinde!

Wie Sie vermutlich den Medien entnommen haben, laufen mit dem 1. April in Berlin die bisher geltenden Corona-Maßnahmen aus. Ein Basisschutz für bestimmte Bereiche soll laut neuem Infektionsschutz erhalten bleiben. Dieser Basisschutz gilt nach Medienberichten jedoch nicht für Kirchengemeinden. Darum entfallen für Gottesdienste und Gemeindeveranstaltungen die bisherigen staatlich verordneten Maßnahmen.

Weil aber nicht alle vorbehaltlos den Wegfall der Maßnahmen mitvollziehen können, hat der Kirchenvorstand auf seiner Sondersitzung am 22. März ein ausführliches Konzept beschlossen, das ich Ihnen in der Anlage zur Kenntnis gebe.

Ab Sonntag, 3. April, sollen folgende Regelungen gelten:

Zu den Gottesdiensten:
Weiterhin wird es zwei Gottesdienste geben, die zu den mittlerweile gewohnten Zeiten um 09.30 h und um 11.30 h beginnen. Jedoch haben diese Gottesdienste verschiedene Schutzstatus.

Der 1. Gottesdienst um 9.30 h entspricht einem Beicht- und Abendmahlsgottesdienst aus vorpandemischer Zeit.

Das bedeutet konkret:

- Kein Abstandsgebot – Ein Anmelde- und Sitzplatzsystem entfällt. Freie Platzwahl.
- Keine Maskenpflicht – Eine Maske darf aber individuell getragen werden.
- Im Rahmen der Beichte wird die Vergebung unter Handauflegung zugesprochen.
- Die Kelchkommunion wird praktiziert – die Intinctio wird aber angeboten.
- Zur Intinctio und Kelchkommunion: Da es Bedenken geben könnte, wenn aus dem Gemeinschaftskelch getrunken und getinkt wird, braucht es eine Zwischenlösung:
Vor jeglicher Austeilung des Kelches wird konsekrierter Wein in das „Ziborium beiderlei Gestalt“ durch den Pfarrer eingegossen. Wer die Intinctio wünscht, bekommt aus dem Ziborium Christi Leib und Blut ausgeteilt. Zuerst treten diejenigen vor, welche die Intinctio wünschen, sodann diejenigen, welche die Kelchkommunion wünschen. Zum Zeichen dafür, dass der Kelch ausgeteilt wird, hebt der Pfarrer in Richtung Gemeinde den Kelch.
- Das heilige Abendmahl wird tischweise ausgeteilt. Nach jedem Tisch erfolgen die Entlassungsworte.
- Es wird gesungen.
- Die Flügeltür zwischen Kirche und Kirchvorraum bleibt geöffnet. Wer sich in den Kirchvorraum setzen möchte, kann dies machen und dort den Gottesdienst mitfeiern.
- Die Lüftung wird reduziert auf max. Stufe 2 gestellt und während der Predigt ausgeschaltet.

Der 2. Gottesdienst um 11.30 h entspricht den Schutzmaßnahmen, wie sie mit dem 18. März 2022 staatlicherseits veröffentlicht wurden.

Das bedeutet konkret:

- FFP-2-Maske wird weiter während des Singens und beim Verlassen des Platzes getragen (bzw. medizinische Maske beim Verlassen des Platzes).
- Das Abstandsgebot von 1,5 m besteht weiterhin. Ein Anmelde- und Platzvergabesystem bleibt erhalten, um den Abstand verlässlich einzuhalten.
- Die Beichte erfolgt mit Handauflegung im Rahmen des Gottesdienstes, wobei die Hand des Pfarrers den Kopf nicht berührt.
- Die Kelchkommunion wird nicht angeboten, sondern ausschließlich die Intinctio.
- Die Wandelkommunion wird praktiziert.
- Das Ziborium findet ausschließlich Verwendung beim Abendmahl.
- Die Gottesdienstform entspricht ansonsten dem des ersten Gottesdiensts.
- Das bisherige Lüftungsmanagement wird fortgeführt.

Anmeldungen zum Gottesdienst ist somit nur noch für den 2. Gottesdienst nötig,
nicht jedoch für den 1. Gottesdienst.


Generell gilt, wenn nur ein Gottesdienst angeboten wird, entspricht dieser dem 1. Gottesdienst. Dies gilt für den Wochengottesdienst in der kommenden Woche, sowie die Gottesdienste in der „Stillen Woche“ an Gründonnerstag sowie in der Osternacht und an Ostermontag sowie fortfolgend.

Inhaltlich sollen sich die beiden Gottesdienste entsprechen.

Uns ist im Kirchenvorstand bewusst, dass gerade der Wegfall von Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie von den einen begrüßt und von den anderen mit Unverständnis aufgenommen werden wird. Durch die Fortführung von zwei Gottesdiensten werden jedoch – so unsere Hoffnung – beide Gruppen mit ihren Bedürfnissen ernstgenommen und finden ein gottesdienstliches Angebot.

Schreiben des Kirchenvorstands
PDF-Datei | 129 kB

Mein Wunsch und meine Hoffnung ist, dass wir trotz verschiedener Meinungen und Bedürfnisse respektvoll und im Sinne der christlichen Nächstenliebe miteinander umgehen. Vielleicht mag es helfen nicht das eigene Bedürfnis zum alleinigen Maßstab zu machen, sondern den anderen mit seinem Bedürfnis wahrzunehmen, auch wenn man es für sich selbst nicht nachvollziehen kann.

Viel besser als ich es je könnte, drückt es der Apostel Paulus in Epheser 4,2b+3 aus:

Ertragt einer den andern in Liebe und seid darauf bedacht, zu wahren die Einigkeit im Geist durch das Band des Friedens.

In diesem Sinne grüße ich Sie alle auch im Namen unseres Kirchenvorstands als
Ihr / Euer Markus / Büttner, Pfr.



05.03.2022

Liebe Gemeindeglieder und Freunde unserer St. Mariengemeinde!

Der Senat hat Änderungen im Hygienerahmenkonzept erlassen, die zwar nicht die Gottesdienste betreffen (es gelten die bekannten Regelungen), aber die Gemeindeveranstaltungen.

In Innenräumen gilt bei Veranstaltungen nun:

Bis 10 Personen:
- Kein Lüftungsmanagement
- Keine Einlassregeln
- Keine Maske
- ABER: Einhaltung Mindestabstand von 1,5 m

11-200 Personen:
- Lüftungsmanagement
- Einlassregel: 3-G
- Keine Abstandsregeln
- Maske: FFP-2 auch am Platz

(Quelle: Hygienerahmenkonzept – siehe Seite 5 –: https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/)

Zur Friedensandacht:
Das Jugendmitarbeitergremium musste sein Kommen coronabedingt absagen, sodass wir ausreichend Platz in der Kirche haben. Die Musik übernehmen aber drei junge Leute vom Jugendmitarbeitergremium. Dafür bin ich ausgesprochen dankbar.
Wer mag, Platz ist also ausreichend in der Kirche.
Herzliche Einladung zur Friedensandacht heute Abend um 18.30 h bei uns in der Marienkirche.

Herzliche Grüße
Markus / Büttner, Pfr.



29.12.2021

Liebe Gemeindeglieder und Freunde unserer St. Mariengemeinde!
Wie Sie aus den Medien vielleicht entnommen haben, sind die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie je nach Bundesland verschärft worden. Nachdem längere Zeit Gottesdienste keine Verschärfungen hinnehmen mussten, hat der Berliner Senat nun die Auflage erlassen, dass während des gemeinsamen Singens eine FFP-2-Maske zu tragen ist. Wenn Sie also in den Gottesdiensten in St. Marien mitsingen möchten, dann benötigen Sie ab sofort eine FFP-2-Maske. Wenn Sie sich an Ihrem Platz befinden (sitzend, stehend, kniend) und nicht (!) gesungen wird, kann die Maske abgenommen werden. Auf eine Maske könnte gänzlich verzichtet werden, wenn alle Gottesdienstbesucher negativ getestet, geimpft oder genesen sind.
Quelle: www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/ (Klicken Sie bitte auf den Download-Knopf und befolgen die Anweisungen auf dem Bildschirm) Die Auflagen für Gottesdienste und Gemeindeveranstaltungen finden sich auf den Seiten 14-15 des Dokuments.
Ansonsten melden Sie sich freundlicherweise wie gewohnt unter der Mailadresse, gottesdienst@lutherisch.de, an. Im zweiten Gottesdienst findet weiterhin Kindergottesdienst statt.
Ich wünsche Ihnen nun schon einen friedvollen Ausklang des Jahres 2021 und ein gesegnetes sowie gesundes neues Jahr 2022.
So grüße ich Sie mit dem Tagesspruch für den Altjahresabend aus Psalm 31,16a: Meine Zeit steht in deinen Händen.
Herzliche Grüße und Gott befohlen
Markus / Büttner, Pfr.



02.10.2021
3-G-Regel für Gemeindeveranstaltungen staatlich angeordnet
Der Kirchenvorstand unserer Mariengemeinde musste zur Kenntnis nehmen, dass der Berliner Senat im Hygienerahmenkonzept verfügt hat, dass „Lesungen, Programmarbeit, Gemeinde-Veranstaltungen, etc. unter den Maßgaben für Veranstaltungen (s. Abschnitt III. und VIII) möglich [sind] (in geschlossenen Räumen gilt die 3G-Regel, mit ihren Ausnahmen für Schüler*innen und Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr).“ Quelle: https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/ (Bitte auf den blauen Button klicken. Es öffnet sich ein neues Fenster. Anweisungen auf dem Bildschirm folgen.)
Dies heißt also, dass in Innenräumen bei Gemeindeveranstaltungen die 3-G-Regel anzuwenden ist. Unter der 3-G-Regel wird verstanden, dass eine Person entweder geimpft, genesen oder getestet ist. Hierzu sind entsprechende Nachweise nötig.
Ausgenommen von dieser 3-G-Regelung sind Teilnehmer an Gottesdiensten und generell Kinder unter 6 Jahren sowie Schüler.
Bei Verstößen werden hohe Geldstrafen angedroht



18.07.2021
Der Kirchenvorstand hat in einer Sondersitzung u.a. auf Grundlage des Hygienerahmenplanes der Senatsverwaltung für Kultur folgende Beschlüsse gefasst:

1. Gottesdienstzeiten
Der erste Gottesdienst wird ab sofort um 09.30 h beginnen, der zweite Gottesdienst weiterhin um 11.30 h. Inhaltlich sind beide Gottesdienste identisch. Weil wir wieder die Voll-Liturgie mit Liedern feiern, ist der Abstand zwischen beiden Gottesdienst zu gering geworden. Folglich müssen wir den ersten Gottesdienst um eine halbe vorverlegen. Bitte denken Sie daran.
2. Masken
Grundsätzlich reicht eine so genannte medizinische Maske. Eine so genannte FFP-2-Maske ist nicht erforderlich, kann aber individuell auch aufgesetzt werden, wer das möchte. Die Maske selbst kann am Sitz-/Stehplatz abgenommen werden, wenn nicht gesungen wird. Beim Singen ist die Maske aufzusetzen. Wer nicht mitsingt, muss die Maske am Platz nicht tragen. Wer zum Heiligen Abendmahl nach vorne kommt, befindet sich nicht mehr an seinem Platz und muss die Maske daher aufsetzen. Draußen besteht keine Maskenpflicht.
3. Abstand
Der Abstand zum nächsten Haushalt beträgt weiterhin 1,5 m.



10.06.2021
1. Zu den Gottesdiensten in St. Marien:
Das Singen ist wieder erlaubt. Wir kehren somit auch wieder zur Normalliturgie – vor Corona – zurück. Dies gilt dann ab diesem Sonntag. Die Beichte ohne Handauflegung, die Wandelkommunion und die Intinctio bleiben jedoch vorerst noch bestehen.
Eine medizinische Maske ist allerdings weiterhin zu tragen. Auch ist ein Abstand von 2m aufgrund des Gemeindegesangs zum nächsten Hausstand während des Gottesdienstes einzuhalten.
Die Gottesdienstzeiten bleiben gleichfalls unverändert. Sie beginnen um 10.00 Uhr und um 11.30 Uhr. Da sich der Abstand zum nächsten Haushaltsstand vergrößern muss, können vermutlich weniger Besucher ihren Wunschgottesdiensttermin wahrnehmen. Wir bitten um Verständnis und Nachsicht. Weiterhin ist eine Anmeldung – gern per Mail unter gottesdienst@lutherisch.de und bis zum Donnerstag einer jeden Woche – nötig.

2. Zu den Gemeindeveranstaltungen:
Die Gemeindeveranstaltungen unter der Woche können wieder stattfinden.
- Herr Dr. W. wird kommende Woche den Griechisch-Kurs abhalten.
- Der Posaunenchor hat seine Proben wieder aufgenommen.
- Der Bibelgesprächskreis wird sich ab Montag, 21. Juni, 18.00 Uhr, im Gemeinderaum treffen.
- Die Gremien unserer Gemeinde tagen, wie auch in den vergangenen Monaten.
- Der Konfirmandenunterricht wird nach den Sommerferien beginnen, da vor den Sommerferien – Beginn 24. Juni – sinnvolle Arbeitseinheiten nicht möglich sind.

Weitere Gemeindegruppen können sich gern wieder treffen. Bitte um kurze Nachricht an Pastor Büttner. Danke.

Auf folgenden offiziellen Internetseiten kann sich über die aktuellen Verordnungen bzgl. Gottesdienst informiert werden:
Hygienerahmenplan des Landes Berlin:
https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/ - dort bitte auf den blauen Knopf „Download“ klicken. Es öffnet sich ein neues Fenster. Den Anweisungen auf dem Bildschirm folgen.
Verordnung des Landes Berlin:
https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/



Hinweise zu den Gottesdiensten und Gemeindeveranstaltungen (Stand Juni 2021)
Die Corona-Krise beschäftigt uns weiter. Dies betrifft auch unsere Gottesdienste und Gemeindeveranstaltungen.
1. Zu den Gottesdiensten:
Gottesdienstangebot: Sonntäglich werden zwei Gottesdienste angeboten, die um 10.00 Uhr und um 11.30 Uhr beginnen.
Gottesdienstform: Alle Gottesdienste sind in der Regel sowohl inhaltlich als auch formal identisch (Maskenpflicht [medizinische Masken, wie OP-Masken oder FFP-2-Masken], kein Gemeindegesang, 1,5 m Abstand, Lüftung, sowie Höchstdauer bei einer Inzidenzzahl über 200 von max. 40 Minuten und unter 200 von max. 60 Minuten, usw.).
Anmeldung: Bitte melden Sie sich rechtzeitig - möglichst bis Donnerstagabend - zum Gottesdienst an, vorzugsweise per Mail unter der Adresse gottesdienst@lutherisch.de
Impfung: Manche Gemeindeglieder sind geimpft und haben nach derzeitigem Stand der Wissenschaft einen Schutz. Dennoch können wir eine Lockerung für Geimpfte solange nicht befürworten, bis der Senat selbst entsprechende Erleichterungen in seinen jeweiligen Verordnungen verbindlich erlassen hat. Folglich müssen sich auch Geimpfte weiterhin an die geltenden Regelungen in den
Verordnungen halten. Danke, für jedes Verständnis und alle Mithilfe!
2. Zu den Gemeindeveranstaltungen:
Gemeindeveranstaltungen fallen derzeit leider weiterhin aus. Sobald die Verordnungen es zulassen, werden die Wochenveranstaltungen und Angebote wieder aufgenommen. Unter welchen Bedingungen, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht verbindlich abzuschätzen. Wir bitten um Geduld. Gleichzeitig ermutigen wir alle darüber nachzudenken, welche Angebote und Veranstaltungen entweder wieder neu belebt oder gänzlich neu implementiert werden sollten. Jeder Kirchenvorsteher nimmt gern die Anregungen entgegen.



22.01.2021

Liebe Gemeindeglieder und Freunde unserer St. Mariengemeinde!
Während meines Urlaubs haben sich die Regeln für Gottesdienste nochmals verändert, da Frau Bundeskanzlerin Merkel mit den Ministerpräsidenten der Länder in dieser Woche Verschärfungen beschlossen haben.
Die für Sie entscheidende Änderung ist die Pflicht, zum Gottesdienst so genannte medizinische Masken zu tragen. Hierzu zählen so genannte OP-Masken oder FFP-2-Masken. Alltagsmasken aus handelsüblichen Stoffen oder Plastikvisiere in jeglicher Form sind nicht mehr zulässig.
Diese Regelungen tritt für uns mit Sonntag, dem 24. Januar, also übermorgen, in Kraft.
Wer am Gottesdienst teilnehmen möchte, benötigt neben der Anmeldung unter gottesdienst@lutherisch.de zwingend eine medizinische Maske.
Hingewiesen sei darauf, dass wir ab sofort wieder 2 Gottesdienste anbieten, nämlich um 10.00 Uhr und um 11.30 Uhr.
Pro Gottesdienst wollen wir versuchen, etwa 45 Personen als Höchstgrenze festzusetzen. Somit können mindestens ca. 90 Personen einen Gottesdienst sonntäglich in St. Marien besuchen. Bitte melden Sie sich weiterhin an. Danke. Sie erleichtern allen, die im Hintergrund zumeist ehrenamtlich tätig sind, die Arbeit enorm. An dieser Stelle allen Beteiligten rund um unsere Gottesdienste mein herzlicher Dank.
Manche ältere Gemeindeglieder haben schon die erste Impfung erhalten oder werden diese in den kommenden Wochen bekommen. Auch für Geimpfte gelten (leider) weiterhin alle Hygiene- und Abstandsregeln.
Herzliche Grüße und Gott befohlen
Markus / Büttner, Pfr.



17.01.2021

Liebe Gemeindeglieder und Freunde unserer St. Mariengemeinde!
Die letzten Gottesdienste haben erfreulicherweise gezeigt, dass ein Gottesdienst zur Versorgung nicht ausreicht. Daher hat der Kirchenvorstand beschlossen ab kommenden Sonntag, 24. Januar 2021, wieder zwei Gottesdienste anzubieten, die sowohl inhaltlich als auch formal identisch sind.

Neue Gottesdienstzeiten:

10.00 Uhr Beicht- und Abendmahlsgottesdienst
11.30 Uhr Beicht- und Abendmahlsgottesdienst
Melden Sie sich freundlicherweise weiterhin über die Mailadresse gottesdienst@lutherisch.de zum Gottesdienst an. Danke, für alle Mithilfe.
Auf ein Wiedersehen freut sich und grüßt herzlich
Ihr/Euer
Markus/Büttner, Pfr.



06.01.2021

Liebe Gemeindeglieder und Freunde unserer St. Mariengemeinde!
Am Fest der Erscheinung des Herrn – dem Epiphanias-Fest –, grüße ich Sie herzlich und wünsche allen ein gesegnetes und gesundes neues Jahr!
Die Corona-Krise beschäftigt uns weiter. Die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie sind bis auf den 31. Januar verlängert worden. Dies betrifft auch unsere Gottesdienste und Gemeindeveranstaltungen.

Zu den Gottesdiensten:

1. Gottesdienstangebot:
Grundsätzlich wird ein Gottesdienst um 10.00 Uhr (neu: ab 10. Januar) angeboten. Erst wenn dieser Gottesdienst mit Besuchern voll belegt ist – ca. 50 Personen –, dann wird ein zweiter Gottesdienst um 11.30 Uhr angeboten. Wer sich zum Gottesdienst anmeldet, wird also zunächst in den Gottesdienst um 10.00 Uhr „eingebucht“. Erst wenn dieser erste Gottesdienst mit Besuchern über der Kapazitätsgrenze liegt, wird ein zweiter Gottesdienst angeboten werden. Hierüber werden dann nur diejenigen informiert, die in den zweiten Gottesdienst eingetragen worden sind. Da jetzt eine neue Gottesdienstzeit eingeführt wird, werden auch die mit einem „Abo“ gebeten sich erneut – gern dann auch wieder mit Abo – anzumelden.
2. Gottesdienstform:
Alle Gottesdienste sind identisch sowohl inhaltlich als auch formal (Maskenpflicht, ohne Gemeindegesang, 1,5 m Abstand, Lüftung, sowie Höchstdauer bei einer Inzidenzzahl über 200 von max. 40 Minuten und unter 200 von max. 60 Minuten).
3. Anmeldung:
Bitte melden Sie sich rechtzeitig, möglichst bis Donnerstagabend zum Gottesdienst an, vorzugsweise per Mail unter der Adresse gottesdienst@lutherisch.de.

Warum zunächst nur ein Gottesdienstangebot?
Während der zurückliegenden Feiertage haben wir festgestellt, dass die angebotenen Gottesdienste nicht ausgelastet waren, sodass in der Regel ein Gottesdienst ausreichend gewesen wäre. Zwei Gottesdienste zu planen und durchzuführen erfordert ein Höchstmaß an vor allem ehrenamtlichem Engagement. Für jeweils zwei Gottesdienste müssen Küster, Organisten, usw. gefunden sowie Sitzpläne ausgearbeitet werden. Dies geschieht in großer Treue, aber mit hohem zeitlichem Aufwand im Hintergrund. Helfen Sie doch bitte mit und machen es den zahlreichen Ehrenamtlichen leichter ihre Aufgaben zu erfüllen. Danke!

Warum ändert sich die Uhrzeit für den ersten Gottesdienst erneut?
Hierbei handelt es um ein Entgegenkommen, weil einige Gemeindeglieder aus den verschiedenen Gründen sich nicht – oder nur schwer – in der Lage sehen einen früheren Gottesdienst zu besuchen. Daher der Gottesdienst um 10.00 Uhr ab sofort!

Warum ist eine Anmeldung wichtig?
Die staatlichen Auflagen erfordern eine Anmeldung. Es ist also (leider) nicht möglich, spontan zu einem Gottesdienst zu kommen. Zudem braucht es eine Planung, wer wo sitzen darf. Zudem – und dann schließt sich der Kreis – ist rechtzeitig im Vorfeld zu klären, ob ein zweiter Gottesdienst nötig ist oder nicht. Alle Ehrenamtlichen sind hierüber zu informieren. Es ist schlicht undenkbar am Samstag um 23.00 Uhr einen zweiten Gottesdienst zu planen und alle Besucher sowie Beteiligten im Hintergrund zu informieren. Daher braucht es einen zeitigen Vorlauf! Ich kann Sie nur bitten und an Sie appellieren, uns durch rechtzeitige Anmeldungen zu helfen. Danke!

Zur Vortragsreihe von Bischof i.R. Dr. Jobst Schöne D.D.:
Die Vortragsreihe wird frühestens im April 2021 beginnen. Alle vorherigen Termine entfallen!

Zu den regelmäßigen Gemeindeveranstaltungen:
Alle regelmäßigen Gemeindeveranstaltungen unter der Woche entfallen, außer die Gremienarbeit, wie Kirchenvorstand, Trägervorstand Kita, Gemeindeversammlung, usw.

Ich hoffe, dass wir im Laufe des Jahres wieder zurück in die Normalität finden.
Herzliche Grüße und Gott befohlen
Markus / Büttner, Pfr.



Regelungen für die Gottesdienste (Stand: 4. Januar 2021)

Der Sonntags-Gottesdienst beginnt um 10.00 Uhr.
Er dauert je nach Inzidenzzahl zwischen max. 40 bis max. 60 Minuten.
Gemeinsamer Gemeindegesang ist untersagt. Maskenpflicht besteht.
Eine vorherige Anmeldung unter der Mailadresse gottesdienst@lutherisch.de ist zwingend erforderlich.

Ein zweiter Gottesdienst wird erst dann angesetzt,
wenn der erste Gottesdienst mit Besuchern belegt ist (ca. 50 Personen).
Der zweite Gottesdienst beginnt um 11.30 Uhr. Es gelten die gleichen Bedingungen, wie im ersten Gottesdienst.

>>> Dringende Bitte: Melden Sie sich bitte frühzeitig zum Gottesdienst an, weil wir die Sitzverteilung in der Kirche planen und ggf. einen zweiten Gottesdienst ansetzen müssen. <<<

Wir brauchen Ihre Mithilfe und Mitwirkung! Danke, für alles Verständnis.
Pfarrer Markus Büttner



23.12.2020

Liebe Gemeindeglieder und Freunde unserer St. Mariengemeinde!
Neben den Präsenzgottesdiensten, bieten wir Ihnen auch zwei Angebote digital an.
Zum einen haben wir eine vollständige Christvesper für Sie aufgenommen und ins Netz gestellt. Bei Interesse folgen Sie bitte dem Link:
www.youtube.com/watch?v=OzdoTQa0Nog
Zum anderen hat Familie Lossin aus unserer Gemeinde einen Krippenspiel-Film besonders für Kinder erstellt. Er zeigt die Weihnachtsgeschichte nachgestellt mit Playmobilfiguren. Gelesen wird der Luthertext in verschiedenen Rollen. Dieser Clip ist auch in die Christvesper integriert. Nachstehend der Link zum Krippenspiel-Film:
www.youtube.com/watch?v=ba4J4POPzlI

Zu den Präsenzgottesdiensten am Heiligen Abend:
1. Bitte um Anmeldung
Melden Sie sich bitte unbedingt zu den Präsenzgottesdiensten an – auch zur Tür- und Angelandacht! Danke. Anmeldemöglichkeiten für Sie per Mail unter der Adresse, gottesdienst@lutherisch.de, oder unter der Rufnummer: 030-802 37 99 (Ehepaar Tschirsch). Es ist möglich, dass Sie leider nicht den Gottesdienst besuchen können, den Sie gern besuchen möchten, da dieser schon mit anderen Gottesdienstbesuchern belegt ist. Ich bitte um Verständnis. Deshalb hatte ich um frühzeitige Anmeldung geworben. Ein Anmeldesystem ist staatlicherseits vorgesehen.

2. Termine der Präsenzgottesdienste
14.00: Christvesper I mit Krippenspiel-Film (vorrangig für Familien mit Kindern)
15.15: Tür- und Angelandacht auf dem Kirchplatz mit Posaunenchor
16.15: Christvesper II
17.30: Christvesper III
22.00: Christnacht mit Hl. Abendmahl (Bischof i.R. Dr. Jobst Schöne)

In diesem Jahr sind aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie die Plätze limitiert. Das gilt auch für die Tür- und Angelandacht. Denn bei der Tür- und Angelandacht ist ein Abstand von 2,00 m zum nächsten Hausstand einzuhalten.

3. Regelungen für die Gottesdienste – staatliche Vorgaben
a) Tür- und Angelandacht
Laut Corona-Verordnung des Landes Berlin und des Hygienerahmenkonzeptes der Senatsverwaltung für Kultur sind für „Freiluftgottesdienste“ folgende Bestimmungen einzuhalten: Maximal darf 15 Minuten mit Mund-Nase-Schutz gesungen werden. Während der Andacht ist von allen Teilnehmern (außer Posaunenchor, Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres und mir als Pfarrer im liturgischen Vollzug) eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Ein Abstand von 2,00 m ist in alle Richtungen einzuhalten. Auch der Kirchplatz ist begrenzt.

b) Gottesdienste in der Kirche
Bis einschließlich zunächst 10. Januar 2021 darf in der Kirche nicht gesungen werden. Bei einer Inzidenz von mehr als 200 ist die Länge des Gottesdienstes auf 40 Minuten beschränkt. Dies ist zurzeit der Fall. Zudem gilt für alle Teilnehmer – außer amtierende Pfarrer am Platz und im liturgischen Vollzug, Maskenpflicht. Dies gilt nicht für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres. Zudem ist ein Abstand zum nächsten Hausstand von 1,5 m einzuhalten. Die Austeilung des Heiligen Abendmahls erfolgt wie schon in den letzten Wochen in Form der Intinctio. Neu eingeführt wurde für die Austeilung die Wandelkommunion. HIER finden Sie ein Erläuterung, wie die Wandelkommunion bei uns praktiziert wird. Über die Intinctio habe ich verschiedentlich schon informiert. Ich möchte es an dieser Stelle nicht wiederholen. Bei Interesse wenden Sie sich gern an mich.

c) Lenkung der Besucher am Heiligen Abend
Wenn Sie zum Gottesdienst eingetroffen sind, nehmen Sie bitte umgehend in der Kirche den Ihnen zugewiesenen Platz ein. Wir bitten darum, sich nicht im Kirchenvorraum länger als unbedingt nötig aufzuhalten. Die Garderobe ist bitte am Platz zu behalten. Danke! Verlassen Sie die Kirche bitte jeweils pro einzelnem Haushalt mit 2 m Abstand durch die hintere Kirchentür, beginnend mit der letzten Reihe (Empore) auf der Kanzelseite bis zur ersten Bankreihe auf der Kanzelseite. Nutzen Sie bitte hierzu ausschließlich den Seitengang links (in Blickrichtung Altar). Nutzen Sie keinesfalls (!) den Mittelgang. Sodann folgt die Lesepult-Seite (dort ist der Tannenbaum aufgestellt). Erneut beginnt die Empore hinten pro einzelnem Haushalt. Nutzen Sie bitte den rechten Seitengang in Blickrichtung Altar. Die erste Bankreihe rechts verlässt zuletzt die Kirche durch die hintere Kirchentür. Bis Sie die Kirche verlassen können, bitte ich Sie sitzen zu bleiben. Das Kirchgebäude ist danach bitte zügig zu verlassen. Die Regelungen sind auch in den Gottesdienstprogrammen abgedruckt. Niemand muss diese Mail also auswendig lernen.
Ich danke Ihnen für alle Mithilfe, Umsicht und Verständnis.

Ich wünsche Ihnen auch auf diesem Wege trotz aller Widrigkeiten ein besinnliches und gesegnetes Weihnachtsfest.

Herzliche Grüße und Gott befohlen
Markus / Büttner, Pfr.



19.12.2020

Liebe Gemeindeglieder und Freunde unserer St. Mariengemeinde!

Erneut wende ich mich an Sie mit einer neuen Rundmail. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit, die Sie mir schenken.

Eine neue Verordnung zur Eindämmung der Pandemie und ein neues Hygienerahmenkonzept der Senatsverwaltung f. Kultur ist in Geltung. Dies betrifft auch unsere Gottesdienste. Ich weiß, dass mancher mit den neuen Regelungen hadern wird. Dennoch haben wir die Regeln zu beachten und einzuhalten. Bevor ich Ihnen die neuen Eckpunkte vorstelle, möchte ich alle darum herzlich bitten, sich zu überlegen, ob ein Fernbleiben von den Gottesdiensten aufgrund der neuen Maßnahmen wirklich geboten erscheint.

Nun aber zu den neuen Regelungen für den Gottesdienst in St. Marien Berlin-Zehlendorf.
Aufgrund der neuen Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie und dem verbindlichen Hygiene-Rahmenkonzept der Senatsverwaltung für Kultur ergeben sich folgende Änderungen für unsere Gottesdienste:

- Gemeindegesang ist verboten.
- Der Gottesdienst darf nicht länger als 40 Minuten dauern. (Bei einer Inzidenz von über 200 Infizierten pro 100.000 Einwohnern – was zurzeit der Fall ist.)
- Zwingend ist für alle Teilnehmer verbindlich ein Mund-Nase-Schutz zu tragen – außer Pfarrer am Platz und im liturgischen Vollzug.
- Der Abstand von 1,5 m ist einzuhalten.
- Kontakte sind zu vermeiden – d.h. Wenn Sie zur Kirche gekommen sind, nehmen Sie umgehend in der Kirche Platz. Im Kirchenvorraum bitten wir darum sich nicht länger als unbedingt nötig aufzuhalten.

Diese neue Gottesdienstordnung gilt für beide Gottesdienste um 09.30 h und um 11.30 h ab sofort und bis auf weiteres.


Zur Austeilung des Hl. Altarsakraments – Wandelkommunion

Bis auf weiteres wird die Wandelkommunion praktiziert!
Das bedeutet:
1. Ausnahmslos kommen Sie bitte über den Mittelgang nach vorne und treten zum Altar. Dort sind mit braunen Kniekissen drei Plätze markiert. An diesen drei Orten haben Sie die Gelegenheit zum Sakramentsempfang knieend oder stehend.
2. Bitte knien (o. stehen) Sie umgehend, wenn Sie den markierten Platz zum Sakramentsempfang eingenommen haben.
3. Wenn Sie Leib und Blut des Herrn empfangen haben (Intinctio), kehren Sie unmittelbar (!) auf Ihren Platz über die Seitengänge zurück! Bleiben Sie also nicht knien o. stehen. Die Entlassungsworte werden ganz zum Schluss allen durch den Pfarrer zugesprochen.
4. Wird ein Platz am Altar frei, rückt automatisch die nächstfolgende Person, die sich im Mittelgang befindet, nach. Halten Sie dort unbedingt den Abstand von 1,5 m zum nächsten Hausstand.

Da nun die Gottesdienste um 09.30 h und um 11.30 h identisch sind, werden wir bei den Anmeldungen ab sofort wie folgt verfahren!

Gottesdienstteilnehmer werden zunächst in den ersten Gottesdienst um 9.30 h eingebucht. Ist dieser Gottesdienst mit Teilnehmern aufgelastet, wird der zweite Gottesdienst aufgefüllt. Falls der erste Gottesdienst ausreicht, entfällt der zweite.

Ebenso möchte ich Sie ermutigen sich zu den Gottesdiensten am Heiligen Abend anzumelden. Die Mailadresse, gottesdienst@lutherisch.de, steht dafür zur Verfügung. Sie könne sich auch telefonisch anmelden unter der Rufnummer, 030-802 37 99.

In der kommenden Woche werde ich mich nochmals bei Ihnen melden, um Ihnen einige Hinweise zum Heiligen Abend mitzuteilen.

Es sind herausfordernde Zeiten für uns alle! Bitte helfen Sie mit, dass wir Rücksicht aufeinander nehmen und durch Gottes Gnade wohlbehalten durch diese Prüfung kommen. Dazu gebe uns Gott seine Hilfe und Gnade.

Herzliche Grüße und einen gesegneten 4. Advent
Markus Büttner, Pfr.