Kirchenbeitrag

Rechtsstatus
Die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche und die St. Mariengemeinde sind Körperschaften des öffentlichen Rechtes wie auch z.B. die Evangelische Kirche oder die Römisch-katholische Kirche in Deutschland. Auf die damit verbundene Möglichkeit, Kirchensteuern über das Lohnsteuerabzugsverfahren durch die staatlichen Finanzämter einziehen zu lassen verzichtet die SELK jedoch. Statt dessen finanziert sie sich durch Kirchenbeiträge, Spenden und Kollekten selbst.


Kirchenbeiträge
Kirchenbeiträge sind von den Gemeindegliedern direkt an die Kirchengemeinde zu entrichten. Jede Gemeinde überweist eine sogenannte Umlage an die Allgemeine Kirchenkasse, aus der vor allem die Pfarrgehälter bezahlt werden, die gesamtkirchlich einheitlich sind und nicht von der Größe oder Zahlungskraft einer Ortsgemeinde abhängen. Das sichert den Pfarrern die nötige Unabhängigkeit im Verkündigungsdienst. In unserer Gemeindeordnung heißt es in § 5,3:

 

Die Glieder der Gemeinde sind nach Gottes Wort verpflichtet, zur Erfüllung der kirchlichen und gemeindlichen Aufgaben mit Beiträgen, Spenden und Kollekten in angemessener Höhe beizutragen.

 

Höhe des Kirchenbeitrags und Steuerabzugsfähigkeit
Es gibt Richtwerte über die Höhe des Kirchbeitrages und eine geistliche Verpflichtung, sich auch finanziell am Erhalt der Kirche zu beteiligen. Als Richtwert gilt der landeskirchliche Kirchensteuersatz . Willkommen sind auch höhere Spendenbeiträge. Die Kirchenbeiträge sind steuerlich genauso absetzbar wie Kirchensteuern oder Spenden für kirchliche Zwecke. Jährlich werden darüber Spendenquittungen zur Vorlage beim Finanzamt ausgestellt.

 

Allgemeine Kirchenkasse und Kirchenverwaltung
Der Hauptanteil der Umlagesummen an die Allgemeine Kirchenkasse wird für die Besoldung der Pfarrer benötigt. Daraus werden auch die Zuschüsse für kirchliche Werke, vor allem die Lutherische Theologische Hochschule in Oberursel finanziert. Ein verschwindend geringer Bruchteil wird für die gesamtkirchliche Verwaltung benötigt. Im Unterschied zu den Großkirchen kommt die SELK mit einer Kirchenkanzlei in einem Einfamilienhaus und einer Handvoll Angestellten aus. Die Lutherische Kirchenmission, die Medienmission „Lutherische Stunde“ und die diakonischen Einrichtungen der SELK finanzieren sich weitgehend unabhängig von der Allgemeinen Kirchenkasse durch Spenden.


Die Besoldung der Pfarrer
In der SELK legen wir Wert darauf, daß die Pfarrer in der Verkündigung von Gesetz und Evangelium unabhängig sind. Das heißt: 1. Unabhängig vom Staat und seiner jeweiligen Einstellung zu Kirche und Glaube und 2. unabhängig von ihren Gemeinden, dort vorherrschenden Tendenzen und Mehrheiten. Darum verzichtet die SELK weitestgehend auf jegliche staatlichen finanziellen Zuschüsse und etwa auch auf die ihr zustehende Möglichkeit des Einzugs von Kirchensteuern über die Finanzämter. Sie kennt aber auch keine Direktbesoldung der Pfarrer durch die Einzelgemeinde (wie z.B. in den meisten Freikirchen), sondern besoldet alle Pfarrer über ein Umlagesystem aus der Allgemeinen Kirchenkasse. Die Gehälter der Pfarrer orientieren sich zwar am öffentlich-rechtlichen Beamtenbesoldungssystem, liegen aber um etwa ein Drittel unter denen evangelischer oder römisch-katholischer Geistlicher. Je nach Finanzlage der Gesamtkirche können die Gehälter der Pfarrer sinken oder steigen.

Nach Propst Gert Kelter, Görlitz