Evangelisch-Lutherische Kirche Preußen

1. Die Geschichte

I. Vorgeschichte

Im Jahr 1797 bestieg Friedrich Wilhelm III. den preußischen Thron. Er war durchaus ein frommer Mann, welcher auch der Aufklärung kritisch gegenüber stand. Er wollte in seinem Königreich die lutherische Landeskirche mit der reformierten Tradition des Königshofes zu einer neuen evangelischen Unionskirche vereinigen. Schon längere Zeit verfolgte das Herrscherhaus der Hohenzollern diese Absicht, die aber bisher an der lutherischen Bekenntnistreue gescheitert war. Durch das Zeitalter der Aufklärung aber waren die Bekenntnisunterschiede zwischen der Lutherischen Kirche und der reformierten Tradition zusehends verwischt worden und in Vergessenheit geraten.

Schon 1798 stand der kirchliche Neubau zu einer Unionskirche dem Herrscher vor Augen. Im Jahre 1808 wurden die getrennten lutherischen und reformierten Kirchenbehörden vereinigt. Somit besaß die lutherische Kirche kein selbständiges Kirchenregiment mehr. Ein Jahr später mussten die lutherischen und reformierten Kandidaten der Theologie vor ein und derselben Prüfungskommission ihre Examina ablegen. 1813 wurden Bekenntnisverpflichtungen der Geistlichen allein auf die Bekenntnisschriften der Evangelisch-Lutherischen Kirche aufgehoben. Am 27. September 1817 wurde durch königliche Kabinettsorder die neue evangelisch christliche Kirche ins Leben gerufen. Ein neuer Kirchentypus ist entstanden - die protestantische Unionskirche, die sich heute in der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) fortsetzt. Eine lutherische Bekenntniskirche sollte es nicht länger in Preußen geben. Innerhalb dieser neuen unierten Gemeinschaft durfte nur es nur noch einen lutherischen Flügel gleichberechtigt neben dem reformierten Flügel geben. Die Reformierten Überzeugungen sollten gleichermaßen, wie die lutherischen Bekenntnisschriften gelten. Alle Richtungen sollen sich in neuen Verlautbarungen und Bekenntnistexten wiederfinden können. Die seid der Reformation trennenden Unterschiede wurden für aufgehoben erklärt. Zweierlei wird hieraus deutlich: Einmal, dass die Kirche der Union eine Kirchenneubildung ist und dann weiter, dass diese neue Gemeinschaft nicht mehr auf dem Boden der lutherischen Reformation steht, sondern im Gegensatz zu ihr, das in der Abendmahlslehre und in der Christologie besonders deutlich wird.

Am 27. September 1817 feiert König Friedrich Wilhelm III. von Preußen einen gemeinsamen Abendmahlsgottesdienst mit Reformierten und Lutheranern in der Garnisonkirche Potsdam. In zahlreichen anderen Orten, wo reformierte Gemeinschaften und lutherische Gemeinden nebeneinanderlagen, wurden ebenfalls gemeinsame Abendmahlsgottesdienste gefeiert. Ab 1820 beginnt der König eine für alle evangelischen Konfessionen verbindliche Agende in Preußen zu entwickeln und in seinem Land einzuführen. Hiergegen erhob sich Widerstand bei lutherischen Gemeinden und Pfarrern. 1824 wird die unierte Agende erneut vorgelegt, die aber von einigen Pfarrern weiterhin abgelehnt wurde. Der Hauptwurf war, dass diese Agende nicht lutherisch ist und darum auch in einer lutherischen Kirche nicht in Geltung sein kann. Nochmals wird die Agende überarbeitet und mit Provinzialanhängen versehen. Die meisten Agenden werden 1829 herausgegeben. Feierlich sollte sie nun landesweit am Gedenktag des Augsburgischen Bekenntnisses, den 25. Juni 1830, in Gebrauch genommen werden. Das bei den Reformierten übliche Brotbrechen während der Einsetzungsworte sollte nun auch mit diesem Tag in den lutherischen Gemeinden eingeführt werden.

 

II. Die Verfolgung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Preußen

Anstelle zu Reden, schwiegen die meisten lutherischen Geistlichen mit ihren Gemeinden zu dieser neuen Unionskirche. Friedlicher Widerstand gegen die unierte Gemeinschaft entstand zunächst in Breslau. An der Evangelisch-Lutherischen Elisabethkirche war der Universitätsprofessor für Theologie Johann Gottfried Scheibel als Diakonus - Pfarrer - tätig. Schon 1817 wandte er sich energisch gegen die Union und die neue Agende in den Folgejahren. Als aber 1830 auch in der Elisabethkirche die neue Unionsagende eingeführt werden sollte, weigerte er sich nach diesem neuen Ritus den Gottesdienst zu feiern. Hierauf wurde er Amtsenthoben. Sein Vergehen war einzig beim lutherischen Bekenntnis zu verbleiben und den lutherischen Gottesdienst so zu feiern, wie er seit der lutherischen Reformation üblich war. Der weitaus größte Teil trat der Union bei, während sich zunächst nur eine kleine Gruppe um den Theologieprofessor und Pfarrer an der St. Elisabeth-Kirche, Johann Gottfried Scheibel, treu zur alten lutherischen Kirche hielt. Jedoch wuchs die Gruppe um Scheibel in Breslau und Umgebung bis Ende 1830 auf 2000 Gemeindeglieder. Neben Scheibel waren auch der Juraprofessor Eduard Huschke und der Naturwissenschaftler Prof. Steffens, die als führende Köpfe der Lutherischen Kirche dienten. Das Recht auf freie Religionsausübung, Meinungs- und Versammlungsfreiheit wollte man staatlicherseits den Lutheranern nicht zugestehen. Im Gegenteil. Sie wurden zunächst mündlich attackiert. Separation und Spaltung war der Vorwurf. Umgekehrt aber wird ein Schuh daraus. Denn die neue Unionskirche hat sich von der Lutherischen Kirche getrennt.

Die erste Bittschrift richten die Lutheraner an König Friedrich Wilhelm III. am 27. Juni 1830 - also zwei Tage nach der offiziellen Einführung der Unionsagende. In monatlichen Abständen richteten sie diese Bittschriften an ihn mit der Bitte, um eine selbständige lutherische Kirche, selbständiger lutherischer Verfassung und selbständiger lutherischer Kirchenleitung:

"Wenn Ew. Majestät allergnädigst erklären: die nicht unierte Kirche der Augsburgischen Konfessionverwandten dürfe sich frei neben die unierte evangelische hinstellen, jene solle einen Teil  von den Kirchengebäuden und Gütern, die ihr früher allein gehörten, zurückerhalten, sie dürfe Prediger ihres Bekenntnisses haben, ihren Gottesdienst in alter Ordnung halten, ihre Parochalverhältnisse ordnen - wie schnell würde freundlichste Ordnung und Eintracht an die Stelle der jetzt allgemein herrschenden Zerrüttung treten."

Erst Ende 1830 wird den Lutheranern abschlägig durch den Minister von Allenstein geantwortet. Dennoch wuchs die Zahl der Lutheraner, nicht nur in Breslau, sondern im ganzen preußischen Staatsgebiet. Minister von Allenstein war entschlossen den friedlichen Widerstand zu brechen und die Lutheraner in die evangelische Union zu zwingen. Polizei und schließlich Militär sollten die Lutheraner in die Gemeinschaft mit der neu entstandenen unierten Landeskirche nötigen. Zunächst wandte sich der preußische Staat gegen die drei Pfarrer um exemplarisch zu Abschreckungszwecken gegen sie vorzugehen. Pfarrer Berger aus Hermannsdorf wurde durch eine königliche Kommission suspendiert. Der zuständige Landrat in Polizeibegleitung setzte die Suspendierung durch, indem gefordert wurde die Kirche zu öffnen, um die neue Agende auf den Altar zu legen. Pfarrer Berger wurde unter Polizeibewachung gestellt und schließlich in Breslau inhaftiert. Pfarrer Kellner aus Hönigern ereilte ein ähnliches Schicksal. Pfarrer Kellner weigerte sich ebenfalls die neue Unionsagende zu verwenden, worauf er durch den unierten Superintendenten suspendiert wurde. Friedlich weigerte er und seine Gemeinde sich das Kirchgebäude der "Unionskirche" zu überlassen. Auch wenn der Landrat, die Polizei und der unierte Superintendent zunächst nichts auszurichten vermochten, so rückte am 23. Dezember preußisches Militär an, um sich gewaltsam der Kirche zu bemächtigen. Eine stattliche Streitmacht von 400 Infanteristen, 50 Kürasiere und 50 Husaren standen unbewaffnete Zivilsten gegenüber, die nur ihrer evangelisch-lutherische Kirche die Treue halten wollten. Mit Kolbenstößen verschaffte sich das Militär gewaltsam zutritt. Am ersten Weihnachtstag übergab der unierte Superintendent in einem Gottesdienst dem neuen unierten Pastor die Agende und das Kirchgebäude. Erst nach 6 Tagen zogen sich die Soldaten zurück, nachdem sie der Bevölkerung deutlich zu verstehen gegeben haben, dass sie die unierten Gottesdienste zu besuchen hätten. Unierte Landeskirche, preußischer Staat und Militär arbeiteten Hand in Hand, um den Lutheranern den gar aus zu machen. Trotz Unterdrückung, Verhaftungen, Polizei- und Militärgewalt organisierte sich die lutherische Kirche im Untergrund, wuchs zahlenmäßig und blieb friedlich. Einige Lutheraner entzogen sich der Verfolgung durch Auswanderung in die Vereinigten Staaten von Amerika oder Australien. Große Lutherische Kirchen sind heute dort anzutreffen.

 

III. Die Rettung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Preußen

Die Verfolgungszeit dauerte 10 Jahre von 1830 bis 1840. Erst König Friedrich Wilhelm IV. beendete die Verfolgung - wenn auch unter Auflagen. Alle gefangenen Pfarrer wurden freigelassen und durften zu ihren Gemeinden zurückkehren. Sowohl die polizeilichen Maßnahmen wurden eingestellt als auch das Predigtverbot für lutherische Pfarrer als auch das Verbot der Ausübung ihres Dienstes (Abendmahlsgottesdienste feiern, Taufe spenden, Beichte hören, etc.) wurden aufgehoben. 1841 konnte die erste lutherische Generalsynode nach der Verfolgung stattfinden und mit der Reorganisation bezüglich ihrer Verfassung begonnen werden. 1845 wurde die königliche "Generalkonzession für die von der Gemeinschaft der evangelischen Landeskirche sich getrennt haltenden Lutheraner" erlassen. Die Lutherische Kirche durfte sich nicht weiter Kirche nennen - sondern es sollte eine Gemeinschaft sein. Auch die Kirchgebäude durften nicht als Kirchen bezeichnet werden. Kirchtürme waren genauso verboten, wie Glocken. Auch wenn von staatlicher Seite der Name Kirche verweigert wurde, so verstehen sich diese Lutheraner als Evangelisch-Lutherische Kirche in Preußen. Dennoch entstanden in den Folgejahren zahlreiche Kirchgebäude ohne jegliche Unterstützung des Staates, allein aus Spenden und Engagement der Gemeinden. Erst Jahrzehnte später wurden auch diese Repressalien aufgehoben. 1926 besaß die Evangelisch-Lutherische Kirche in Preußen 163 Kirchen und Kapellen, 67 Pfarrhäuser, ein eigenes theologisches Seminar in Breslau, ein Diakonissenhaus und ein Waisenhaus. Sie zähle 1926 54.000 Glieder, die von 80 Pfarrern in den unten aufgeführten Diözesen Dienst taten. Geleitet wurde die Evangelisch-Lutherische Kirche in Preußen vom Oberkirchenkollegium, das seinen Sitz in Breslau hatte. 1930 wurde der Evangelisch-Lutherischen (altlutherischen) Kirche mit ihren Gemeinden die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen.

 

IV. Wo finde ich meine lutherische Heimatkirche?

Lutherische Kirchengemeinden um 1926

Diese Frage wurde damals gestellt und stellt mancher heute auch noch, der als lutherischer Christ nach Berlin zuzieht. Die 1926 im Büchlein, Wo finde ich in Preußen meine lutherische Heimatkirche? Dort heißt es:

 "Jahraus jahrein ziehen hunderte und tausende von Lutheranern aus lutherischen Landeskirchen nach Preußen (Anmerkung: Berlin war preußisch),ohne über die kirchlichen Verhältnisse daselbst Bescheid zu wissen. Sie denken die "Evangelische Kirche der Altpreußischen Union" sei ebenso eine lutherische Landeskirche, wie die Kirche, aus der sie kommen. Ohne weiteres schließen sie sich ihr an, gehen da zum heiligen Abendmahl, lassen da ihre Kinder taufen und konfirmieren und zahlen dorthin Kirchensteuern. Gar manchem von diesen Lutheranern ist es dann begegnet, dass er sich in der unierten evangelischen Landeskirche nicht recht heimisch fühlen konnte. Schon die ungewohnte Art der Liturgie befremdete ihn, in manchen Gegenden auch der abweichende Katechismus. Vor allem aber ist mancher erschrocken, wenn er allmählich wahrnahm, dass von nicht wenigen Kanzeln und in so manchem Konfirmandenunterricht dieser Landeskirche ein Evangelium verkündigt wurde, das ganz anders lautete, als das alte, biblische Evangelium, wie Dr. Luther im Kleinen Katechismus so schlicht und herzlich bezeugt. (...) Die hier beschriebene Kirche ist in Altpreußen die lutherische Kirche, während die "Evangelische Kirche der altpreußischen Union" nicht eine lutherische, sondern eine unierte Kirche ist. (...) Vielen Lutheranern, die aus Landeskirchen kommen, wird es freilich zuerst schwer, sich an die oft kleinen Kirchen und Kapellen und an die mitunter armseligen Gemeindeverhältnisse der "Evangelisch-Lutherischen Kirche in Preußen" zu gewöhnen. Aber wer auf den reichen inneren Schatz sieht, den diese Kirche für alle ihre Glieder treu zu hüten sucht, das edle Erbe der Reformation: lautere Evangeliumsverkündigung von allen Kanzeln und rechte Sakramentsspendung an allen Taufsteinen und Altären, wird sich nicht schämen, sich in Preußen zu dieser kleinen Schar zu halten."

Da sich die weitaus meisten und auch größten Gemeinde der Altlutheraner jenseits der Oder/Neiße befanden, finden sich nach dem 2. Weltkrieg dort nur noch wenige Spuren der Altlutheraner. Manche Kirche, mancher Friedhof oder manches Pfarrhaus sind aber stehen geblieben. Heute feiern Christen anderer Konfessionen in den lutherischen Kirchen ihre Gottesdienste. Die Evangelisch-Lutherische (altlutherische) Kirche im Westen hat sich 1972 mit anderen lutherischen Bekenntniskirchen zur Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche zusammengeschlossen. 1991 trat auch der Ostteil der Altlutheraner in der ehemaligen DDR dieser Kirche bei.

Preußen ist mit Kontrollratsbeschluss der Alliierten nach dem 2. Weltkrieg aufgelöst worden. Die Namen der Kirchen haben sich auch geändert. Die Evangelische Kirche der altpreußischen Union heißt nun: Evangelische Landeskirche Berlin - Brandenburg Schlesische Oberlausitz. Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Preußen nennt sich heute: Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche. Die theologischen Anfragen sind jedoch geblieben und haben sich teilweise noch potenziert.

Wer heute nach Berlin zuzieht und lutherischer Christ in kirchlicher Verbindlichkeit bleiben möchte, findet seine geistlich-kirchliche Heimat in der Evangelisch-Lutherischen St. Mariengemeinde, da es sich bei der hiesigen Landeskirche um eine unierte handelt.

 

2. Ehemalige Diözesen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Preußen

Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Preußen gliederte sich 1926 in 8 Diözesen. Die polnischen bzw. russischen Namen werden zu gegebener Zeit weiter ergänzt, sofern sich die Orte in Polen oder Russland befinden.

 

I. Diözese Breslau

Hierzu zählten die folgenden lutherischen Kirchengemeinden bzw. Pfarrbezirke:

· Bernstadt (Bierutów)

· Breslau Süd (Wroclaw)

· Breslau Nord (Wroclaw)

· Brieg (Brzeg)

· Gleiwitz-Ratibor (Gliwice-Racibórz)

· Goldschmieden

· Konstadt (Wolczyn)

· Luzine

· Ohlau (Olawa)

· Schwirz

· Strehlen (Strzelin)

· Waldenburg (Walbrzych)

 

II. Niederschlesische Diözese

Hierzu zählten die folgenden lutherischen Kirchengemeinden bzw. Pfarrbezirke:

· Bunzlau (Boleslawiec)

· Cottbus

· Freistadt

· Guben

· Herischdorf-Warmbrunn (Cieplice Slaskie-Zdrój)

· Liegnitz (Legnica)

· Reinswalde

· Rothenburg (Oder) (Czerwiensk)

· Sorau-Sagan (Zagan)

· Weigersdorf-Klitten

· Züllichau (Sulechów)

 

III. Diözese Posen

Hierzu zählten die folgenden lutherischen Kirchengemeinden bzw. Pfarrbezirke:

· Altkranz

· Glogau (Glogów)

· Meseritz-Prittisch

· Militsch (Milicz)

· Neutomischel (Nowy Tomysl)

· Posen (Poznan)

· Rogasen

· Schwarzwald (Bezirk Posen)

 

IV. Ost- und Westpreußische Diözese

Hierzu zählten die folgenden lutherischen Kirchengemeinden bzw. Pfarrbezirke:

· Bromberg (Bydgoszcz)

· Danzig (Gdansk)

· Insterburg-Tilsit (Tschernjachowsk-Swetsk)

· Königsberg in Preußen (Kaliningrad)

· Marienwerder (Kwidzyn)

· Weißenhöhe-Schneidemühl (Pila)

· Thorn (Torun)

· Argenau (Gniewkowo)

 

V. Diözese Pommern

Hierzu zählten die folgenden lutherischen Kirchengemeinden bzw. Pfarrbezirke:

· Cammin (Kamien Pomorski)

· Greifenberg in Pommern (Gryfice)

· Groß-Justin

· Seefeld

· Stettin (Szczecin)

· Stolp (Slupsk)

· Treptow (Trzebiatów)

· Trieglaff

· Ubedel-Bublitz

· Wollin I (Wolin)

· Wollin II (Wolin)

· Hackenwalde-Regenwalde (Naugard) (Resko)

 

VI. Berlin-Märkische Diözese

Hierzu zählten die folgenden lutherischen Kirchengemeinden bzw. Pfarrbezirke:

· Berlin (Annenstraße)

· Berlin (Usedomerstraße)

· Berlin (Nassauische Straße)

· Alt-Rüdnitz

· Angermünde-Brüssow

· Fürstenwalde (Spree)

· Jabel

· Kiehnwerder

· Neuruppin-Spandau

· Potsdam

 

VII. Thüringisch-sächsische Diözese

Hierzu zählten die folgenden lutherischen Kirchengemeinden bzw. Pfarrbezirke:

· Erfurt

· Magdeburg – Halberstadt

· Mühlhausen (Thüringen)

· Sangerhausen

· Wernigerode

· Corbach (Waldeck)

· Pyrmont – Hannover

· Steinbach-Hallenberg

 

VIII. Rheinisch-Westfälische Diözese

Hierzu zählten die folgenden lutherischen Kirchengemeinden bzw. Pfarrbezirke:

· Köln

· Düsseldorf

· Elberfeld (Barmen)

· Essen

· Frankfurt, Wiesbaden, Heidelberg

· Fürth

· Gemünden (Westerwald)

· Radevormwald

· Saarbrücken, Walpershofen, Straßburg (Frankreich)

· Schwenningdorf

· Witten

· Zürich (Schweiz)

 

3. Abschließende Bemerkungen

Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Preußen wurde 10 Jahre verfolgt. Aus unserer Geschichte heraus resultiert eine unbedingte Solidarität mit Gebet und Hilfe für die verfolgten Christen weltweit. So feiern wir in der Evangelisch-Lutherischen St. Mariengemeinde am 26. Dezember den Gedenktag des Erzmärtyrers Stephanus und lassen uns auch erinnern, dass in Gegenden dieser Erde bis heute Christen um ihres Glaubens willen verfolgt werden.

Auch auf Grund unserer Geschichte, aber gerade auf Grund der Auslegung der Bibel und der Evangelisch-Lutherischen Bekenntnisschriften, können wir bis heute nicht Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft mit den Landeskirchen feststellen. Dennoch arbeiten wir in der Ökumene gerne mit ihnen zusammen.

Mit großer Dankbarkeit und auch Freude haben wir das „Theologische Kolloquium zwischen der Union evangelischer Kirchen und der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche“ zum Thema Union, Bekenntnis und kirchliche Identität 1817-2017, das vom 26. Bis 28. Februar 2013 auf Anregung der Bischöfe Schindehütte (UEK) und Voigt (SELK) initiiert wurde, zur Kenntnis genommen. Beide Bischöfe waren für die Offenheit und das gegenseitige Verstehen dankbar. Weitere Schritte sind geplant.

Dankbar sind wir, dass wir in einem demokratischen Staat leben dürfen. Sonntäglich wird für unsere Regierung gebetet. Auch hat die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche einen Beauftragten am Sitz der Bundesregierung. Gleichwohl lassen wir keine Kirchensteuern vom Staat einziehen, sondern wir finanzieren uns über Kirchenbeiträge und Spenden.